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BMU - Förderung 2017 / 2018!

auch 2017/ 2018 vergibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Fördergelder zur Erneuerung der kommunalen Beleuchtung mit LED-Technik 

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BMU - Förderung 2017 / 2018!

auch 2017/ 2018 vergibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Fördergelder zur Erneuerung der kommunalen Beleuchtung mit LED-Technik 

 

im Rahmen der Klimaschutzrichtlinie zur Reduzierung der CO2 Emissionen für die  Sanierung von Innen- und Außenbeleuchtung mit LED-Technologie.

Hieraus ergibt sich die  Möglichkeit, veraltete und ineffiziente Beleuchtungsanlagen zu modernisieren und damit langfristig Energie zu sparen und die Umwelt zu entlasten.

Die Förderquote beträgt bis zu 25% bei Außenbeleuchtungen, 30% bei Innenbeleuchtung und wurde um das KSJSS- Paket (Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen) erweitert, wobei  Zuschüsse  von bis zu 40% möglich sind. Projektbegleitende Ingenieurleistungen werden mit 5% der Projektsumme gefördert.

Der Antragszeitraum läuft vom 01.Juli bis 30. September.2017 und vom 01. Januar bis 31. März 2018.

Erhöhte Fördersätze für  Kommunen ohne ausreichende Eigenmittel sind ebenfalls möglich, hier wird über die Förderquote im Einzelfall entschieden.

Bei der Antragstellung können sich  berechtigte Antragssteller  zusammenschließen.

Eine Fremdfinanzierung  und andere Dritt- und Fördermittel sind ebenfalls zulässig.

Unser Team hat bereits seit  2013 Kommunen bei der Antragstellung und Umsetzung erfolgreich unterstützt.

Weitere Informationen zum Förderprogramm, Einsparpotential und Förderfähigkeit stellen wir Ihnen bei Interesse gerne zur Verfügung. 
Natürlich stehen wir Ihnen auch für Planungen im gesamten Bereich Elektroinstallation und Schwachstromtechnik zur Seite.